Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.Neben der klassischen, arbeitgeberfinanzierten bAV können Arbeitnehmer auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen.Betriebsrenten müssen später versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen darüber hinaus den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Im Juli 2017 wurde das neue Betriebsrentengesetz verabschiedet. Unter anderem müssen Arbeitgeber künftig bei der Entgeltumwandlung 15 Prozent zuschießen.Wenn Sie damit rechnen, künftig häufiger die Arbeitsstelle zu wechseln, überlegen Sie, ob Sie überhaupt über den Chef für das Alter vorsorgen wollen. Verträge lassen sich nicht immer so einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Wir unterstützen mit qualifizierter Beratung.